SFV
Schweizerischer Feldenkrais
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Leitfaden zur Beantwortung von Krankenkassen-Fragebogen

 
Wir danken KineSuisse (Berufsverband für Kinesiologie und auch Mitglied beim Dachverband Xund), dass er uns freundlicherweise seinen Leitfaden mit Antworten zu häufigen Fragen der Krankenkassen zur Verfügung gestellt hat. Die SFV-Arbeitsgruppe "Feldenkrais im Gesundheitswesen" hat diesen Leitfaden überarbeitet und ihn unseren Bedürfnissen angepasst.
Leitfaden zur Beantwortung von Krankenkassen-Fragebogen  (doc, 57 kB)
 

Krankenkassenanerkennung

 
Die meisten Krankenkassen leisten im Rahmen der Zusatzversicherung Komplementärmedizin Beiträge an Feldenkrais Lektionen. Für KlientInnen empfiehlt es sich, vor Behandlungsbeginn mit ihrer Kasse abzuklären, ob und in welchem Ausmass sie Kostenanteile übernimmt.
 
EMR
Das Erfahrungsmedizinische Register EMR ist die gemeinsame Qualitätskontrollstelle von rund 40 Krankenkassen. Bei diesen Kassen ist die EMR-Registrierung Bedingung für die Rückerstattung von Kosten.

Die Registrierungsbedingungen, Reglemente, Methodenliste und weitere Informationen finden sich unter
www.emr.ch
 
Qualitop
Einige der EMR-Kassen (u. A. Helsana-Gruppe, wincare, CSS, SWICA, Concordia) unterscheiden zwischen Prävention (KursleiterInnen, Gruppenunterricht) und Behandlung (Einzelunterricht). Für die Gruppenkurse wurde Qualitop als eine eigene Qualitätsinstanz geschaffen. Für Kostenbeteiligungen an ATM-Kursen ist deshalb zusätzlich die Qualitop-Anerkennung erforderlich. EMR-registrierte TherapeutInnen profitieren bei Qualitop von vergünstigten Bedingungen (Einreichen der EMR-Kopie und bezahlen der jährlichen Gebühr, zur Zeit CHF 20.00).
www.qualitop.ch
 
EGK
Die EGK hat ein eigenes Registrierungssystem (jährliche Gebühr: CHF 45.40). Für die Anerkennung gelten folgende Anforderungen:
Schulmedizinische Kenntnisse: 150-Stunden-Kurs als Gesamtpaket (analog EMR), bzw. insgesamt ca. 200 Std, die sich je zur Hälfte aus Anatomie/Physiologie und Pathologie zusammensetzen.
Die Weiterbildungen müssen nachgewiesen werden (20 Std. pro Jahr).
www.therapeutenstelle.ch
 
Visana
Mit der Visana hat der SFV ein Spezialabkommen: der SFV meldet der Visana Kassen halbjährlich im Februar und August Neueintritte und Adressänderungen. Damit sind zertifizierte und diplomierte SFV-Mitglieder "automatisch" registriert.
 
ASCA Stiftung zur Anerkennung und Förderung der Komplementärmedizin
Die ASCA ist ein Pendant zum EMR. Zu ihren Partnern gehören die Groupe Mutuel und Intras, seit Ende 2008 auch die Sanitas/Wincare (neu bei Sanitas), die SWICA und einige mehr. Die Feldenkrais Methode ist auf der ASCA-Methodenliste, die Kassen übernehmen jedoch nur Kostenanteile, wenn eine ASCA-Registrierung vorliegt. Die Groupe Mutuel leistet keine Beiträge an Feldenkrais Lektionen.
Auf Grund eines Abkommens mit der ASCA vom Mai 2009 geniessen SFV-Mitglieder Sonderkonditionen: alle diplomierten SFV-Mitglieder profitieren von einer reduzierten Jahresgebühr (ca. 30% günstiger), für Zertifizierte entfällt zudem die Erstgebühr und die ASCA anerkennt die SFV-Zertifizierung als Weiterbildungskontrolle, das heisst, es müssen keine Kopien der Weiterbildungen eingereicht werden. Die Erst-Registrierung und die jährliche Erneuerung muss hingegen von den TherapeutInnen individuell beantragt werden.
www.asca.ch
 
Intras
Die Intras wurde im Jahr 2009 von der CSS übernommen. Sie anerkennt die ASCA und die EMR-Registrierung. TherapeutInnen können sich direkt bei der Intras registrieren lassen (Brief mit Kopie ASCA- bzw. EMR-Registrierung senden an: INTRAS, Frau D. Arnold, Rue Blavignac 10, 1227 Carouge.